Kolping begrüßt Reform des Aufstiegs- bzw. Meister-BAFöG

18.02.2020 | 18.02.2020| Köln/Berlin | Die Reform des Aufstiegsfortbildungsbeförderungsgesetzes sei ein weiterer Schritt zur Gleichstellung der beruflichen mit der akademischen Ausbildung, so das Kolpingwerk Deutschland und der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e.V. in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Mit Spaß bei der Arbeit - Ausbildung zum Bäcker im Kolping-Berufsbildungswerk Brakel gem.GmbH

Der Bundestag hat die Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen, womit insbesondere Handwerker und Mitarbeitende in Klein- und Mittelbetrieben (KMU) bei ihrer Fortbildung unterstützt werden. Das Kolpingwerk Deutschland und der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen begrüßen dieses ausdrücklich, denn das Aufstiegs- bzw. Meister-BAFöG – wie es in der Regel genannt wird – ist bislang bereits ein sinnvolles Instrument gewesen, um Karriereperspektiven aus der dualen Ausbildung heraus zu eröffnen.

Konkret verbessert das neue Gesetz die Leistungen bei der Unterhalts- und Maßnahmenförderung, etwa die Erhöhung der nicht zurückzuzahlenden Zuschussanteile bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Erhöhung des Darlehenserlasses. Ebenso positiv wird der Vollzuschuss bei der Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte oder die Erweiterungen für Geringverdienende aus sozialen Gründen bewertet. Damit trägt diese Reform dazu bei, dass die berufliche Bildung und ihre Attraktivität weiter gestärkt werden und so zur Fortbildung motivieren, also ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung ist.

Durch die aktuelle Reform wird die Unterstützung ausgeweitet, was zur Angleichung der beruflichen an die akademischen Ausbildungswege beiträgt. Auch die Verzahnung der drei Fortbildungsstufen (Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional), wie sie im gerade reformierten Berufsbildungsgesetz eingeführt werden, ist folgerichtig und trägt dazu bei, dass aufeinander aufbauende Fortbildungsabschlüsse gefördert werden.

Leider bedeuten diese Verbesserungen immer noch keine Gleichstellung mit den akademischen Qualifizierungswegen, da z.B. 25% der Kurs- und Prüfungsgebühren selber finanziert werden müssen. Ebenso findet für notwendige Materialien, Prüfungsarbeiten, Werkstattmieten, Fahrtkosten etc. keine Erstattung statt. Kolping schließt sich dazu ausdrücklich der Forderung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks an, dass der Erlass beim Bestehen der Prüfung (§13b, Absatz 1) von 50% auf 100% erhöht wird, um so eine Gleichstellung von akademischer und beruflicher Fortbildung voranzubringen und auch einen hohen Anreiz zum Bestehen der Fortbildung bei den Teilnehmenden zu setzen.

Ursula Groden-Kranich, MdB
Vorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland

Werner Sondermann
Vorsitzender des Verbandes der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e.V.

 

Bild: Kolping-Berufsbildungswerk Brakel gem.GmbH