Pressemitteilung 2020/01

Kolping-Bildungsunternehmen fordern existenzsichernde Zuschüsse für Träger der beruflichen Bildung

23.03.2020 | 23.03.2020 | Berlin | Der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V. begrüßt die bisher bekannten Initiativen der Bundesregierung für die Wirtschaft und unterstützt die Bemühungen um die Einrichtung eines Rettungsschirmes zur Existenzsicherung der freien Träger der beruflichen Bildung.

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung existenzbedrohende Situationen für Unternehmen – auch für die Einrichtungen der beruflichen Bildung – vermeiden will“, so Werner Sondermann, Vorsitzender vom Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e.V. Ohne schnelle reale Unterstützung würden systemrelevante und wirtschaftlich gesunde Träger der beruflichen Bildung mit ihren Mitarbeitern wegen der Corona-Pandemie unverschuldet in Existenznot geraten.

Aktuell erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen einen Gesetzentwurf, um die finanziellen Engpässe der Träger der beruflichen Bildung mit wirtschaftlichen Hilfen zu überwinden, weil Fixkosten wie laufende Personalkosten, Mieten, Betriebskosten und Leasingraten weiterbezahlt werden müssen.

Aus Sicht des Verbandes ist die Vergabe von Liquiditätshilfen ein wichtiges Signal. „Der geplante Rettungsschirm ist ein starkes und ein wichtiges Signal in die Trägerlandschaft hinein. Zwangsläufig muss die Zahlungsfähigkeit der freien Träger jedoch ganz grundsätzlich durch zwei flankierende Strategien sichergestellt werden. Notwendig sind zinslose Darlehen mit längeren Laufzeiten. Zusätzlich ist eine Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss notwendig, um die laufenden Kosten dauerhaft bis zu einer „Normalisierung“ des Betriebes zu sichern“, so Werner Sondermann.

Hierzu sei es unerlässlich, dass die Bundesagentur für Arbeit auf Basis der geltenden Regelungen die Maßnahmenvergütung über den Monat März 2020 hinaus weiterfinanziert, bis eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten ist. Dies gilt auch für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Sicherstellung der Finanzierung von unterbrochenen oder abgebrochenen Integrations- und Berufssprachkursen.

Hintergrundinformation:

Alle Bundesländer haben zwischenzeitlich Allgemeinverfügungen erlassen, die auch die Schließung aller Fort- und Weiterbildungseinrichtungen inklusive Sprachschulen meist bis zum 19. April 2020 anordnen. Damit sind alle wesentlichen Bildungsbereiche der Kolping-Bildungsunternehmen und ihrer Einrichtungen, insbesondere die Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen für die Bundesagentur für Arbeit und die Durchführung von Integrations- und Berufssprachkursen im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge betroffen.

Der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss von 21 regional selbstständigen Kolping-Bildungsunternehmen. Wir repräsentieren ca. 6.500 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die überwiegend in den Bereichen Bildung, Qualifizierung und Beschäftigung tätig sind. Unsere Angebote - Kurse und Lehrgänge - werden jährlich von über 150.000 Teilnehmern wahrgenommen.