Stellungnahme des Vorstandes des Verbandes der Kolping Bildungsunternehmen Deutschland e. V.

Es braucht tiefgreifende Reformen!

08.02.2022 | Der Vorstand des Verbandes der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V. hat sich aus gegebenem Anlass mit der aktuellen Situation der Katholischen Kirche in Deutschland befasst und dazu die Stellungnahme "Es braucht tiefgreifende Reformen!" verfasst. Zudem stellt er ein entscheidendes Privileg der Kirche infrage. Dies kann hier herunterlagen werden.

So soll es nicht weitergehen. Angesichts der Ergebnisse des Gutachtens über sexuellen Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising fordert der Vorstand des Verbandes der Kolping-Bildungsunternehmen e.V. (KBU) tiefgreifende Reformen in der katholischen Kirche. Sie müsse eigene Versäumnisse und eigenes Fehlverhalten unverzüglich, dauerhaft sowie schonungs- und lückenlos aufklären.

Die anschließend gezogenen Konsequenzen müssten dann transparent kommuniziert werden. „Das war in der Vergangenheit augenscheinlich nicht immer der Fall, ist aber zwingend notwendig“, schreibt der KBU-Vorstand in seiner Stellungnahme, die hier in voller Länge nachzulesen ist. Damit die sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche in Deutschland unabhängig aufgearbeitet werden kann, sei es zudem nötig und wichtig, dass der Bundestag eine „Wahrheitskommission“ einsetzt.

Privilegien aufgeben

Außerdem begrüßt der Vorstand die Beratungsergebnisse der 3. Synodalversammlung in Frankfurt am Main, denn diese ließen einen kräftigen Schub für notwendige Reformbemühungen erkennen. Die Bewegung „#outinchurch: Kirche ohne Angst“ habe zudem erneut dokumentiert, dass kirchliches Arbeitsrechts dringend geändert werden muss.

In dessen Neu-Gestaltung erwartet der KBU-Vorstand nun einen notwendigen Kulturwandel. „Individuelle Loyalitäten müssen auf ein Mindestmaß dessen begrenzt werden, was der gemeinsamen Ausrichtung eines Dienstes in der Kirche entspricht“, heißt es in der Stellungnahme. Die persönliche Lebensführung in Partnerschaft müsse dabei als persönliche Entscheidung außen vor bleiben.

Bereits heute wenden einige Unternehmen und deren Einrichtungen der Kolping-Bildungsunternehmen das kirchliche Arbeitsrecht nicht mehr an und prägen dennoch aktiv kirchliches Leben in Deutschland mit. Der KBU-Vorstand stellt es jedoch infrage, ob es dauerhaft noch sinnvoll ist, dass kirchliches Arbeitsrecht angewendet wird: „Es könnte der verfassten Kirche zum Vorteil gereichen, wenn sie einseitig ihre diesbezüglichen Privilegien aufgibt.“